Nordcapital - Fragen und Antworten - Steuerliche Fragen

Steuerliche Fragen

Fragen und Antworten

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von steuerlichen Fragen und den dazugehörigen Antworten.

Niederländische Immobilienfonds

Welche Auswirkungen hat meine Beteiligung auf die deutsche Einkommensteuer?

Einkünfte aus niederländischen Immobilienfonds sind aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland von der Besteuerung freigestellt. In geringfügigem Umfang kann die Fondsgesellschaft inländische Zinseinkünfte erzielen, die in Deutschland steuerpflichtig sind.

Muss ich im Ausland eine Steuererklärung abgeben?

Niederlande: Es muss keine Steuererklärung abgegeben werden, da die Fondsgesellschaft eine Steuererklärung für alle Anleger in einem sogenannten Sammelverfahren einreicht. Die niederländische Finanzverwaltung behält sich jedoch vor, einzelne Anleger zur Abgabe einer Steuererklärung aufzufordern.

Muss ich meine Auszahlungen bei meiner deutschen Steuererklärung angeben?

Nein, eine Auszahlung stellt lediglich eine Entnahme von Liquiditätsüberschüssen dar (siehe "Sind an mich geleistete Auszahlungen zu versteuern?").

Wie wird die Steuer in den Niederlanden ermittelt?

Grundlage für die Besteuerung in den Niederlanden ist der Nettovermögenswert, der sich aus dem Verkehrswert der Immobilie abzüglich der Schulden ermittelt. Der Nettovermögenswert dient der Ermittlung einer fiktiven Rendite von 4 % auf die ein Steuersatz von 30 % angewandt wird.

Die Steuer wird in den Niederlanden nur erhoben, soweit diese die sogenannte Nichtveranlagungsgrenze übersteigt. Diese Nichtveranlagungsgrenze wird jährlich angepasst. Mehrere Beteiligungen an unterschiedlichen Fondsgesellschaften sind ggf. zusammen zu rechnen.

Die auf den einzelnen Gesellschafter entfallende Steuer wird von der Fondsgesellschaft verauslagt und mit den Auszahlungen verrechnet.

 

Schiffsbeteiligungen

Was bedeutet Tonnagesteuer?

Die Tonnagesteuer (§ 5a EStG) ist eine seit dem 1. Januar 1999 mögliche pauschale Gewinnermittlung, die von der Größe des Schiffes abhängig ist. Das tatsächlich erzielte wirtschaftliche Ergebnis spielt für die Besteuerung keine Rolle. Schifffahrtsgesellschaften, die Handelsschiffe im internationalen Verkehr betreiben, können bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen zu dieser pauschalen Gewinnermittlung optieren, an welche sie zunächst 10 Jahre gebunden sind.

Neben dem pauschal ermittelten Gewinn können bei sogenannten Kombimodellen aufzulösende Unterschiedsbeträge das zu versteuernde Ergebnis beeinflussen.

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Was bedeutet Kombimodell?

Ein Kombimodell liegt immer dann vor, wenn eine Schifffahrtsgesellschaft zunächst die Besteuerung nach der herkömmlichen Gewinnermittlung angewandt hat und erst zu einem späteren Zeitpunkt zur pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage optiert. Hierdurch ist die Berücksichtigung von anfänglichen Verlusten möglich.

Dieses Modell war allerdings nur bei Schifffahrtsgesellschaften möglich, die das Seeschiff vor dem 1. Januar 2006 bestellt haben. Seitdem muss der Antrag zur pauschalen Gewinnermittlung im Jahr der Indienststellung des Schiffes erfolgen.

Was ist ein Unterschiedsbetrag?

Bei einem Kombimodell sind zum Zeitpunkt der Option zur Tonnagesteuer für alle Wirtschaftsgüter der Gesellschaft Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und dem Teilwert (Zeitwert) festzustellen und den Gesellschaftern anteilig zuzuweisen.

Der Unterschiedsbetrag soll die unter herkömmlicher Gewinnermittlung entstandenen stillen Reserven in den einzelnen Wirtschaftsgütern abbilden, welche bei einem Verkauf als Veräußerungsgewinn zu versteuern wären. Unter Tonnagebesteuerung ist ein etwaiger Veräußerungsgewinn bereits mit dem pauschal ermittelten Gewinn abgegolten und nicht gesondert zu versteuern, stattdessen kommt es bei einem Verkauf zu einer Versteuerung des Unterschiedsbetrages.

In der Regel sind bei Einschiffsgesellschaften jeweils ein Unterschiedsbetrag für das Seeschiff und ein Unterschiedsbetrag für die Fremdwährungsdarlehen festzustellen.

 

Welche steuerlichen Auswirkungen hat ein Rückwechsel von Tonnagesteuer zur herkömmlichen Gewinnermittlung?

Aufgrund des Rückwechsels sind die noch verbleibenden Unterschiedsbeträge (Seeschiff und Darlehen) jährlich zu jeweils einem Fünftel aufzulösen und zu versteuern. Wird das Seeschiff innerhalb von fünf Jahren nach dem Rückwechsel veräußert, ist der zu diesem Zeitpunkt noch bestehende Unterschiedsbetrag vollständig aufzulösen.

Neben der Auflösung der Unterschiedsbeträge ist der Gewinn beziehungsweise Verlust aus der Gesellschaft zu versteuern.

Welche Beträge sind bei einem Verkauf des Schiffes oder meiner Beteiligung zu versteuern?

Hat die Schifffahrtsgesellschaft ihren Gewinn zunächst herkömmlich ermittelt und wurde zum Zeitpunkt der Veräußerung bereits zur Tonnagesteuer optiert, so sind im Zeitpunkt des Verkaufs unabhängig von einem tatsächlich erzielten Veräußerungserlös der Unterschiedsbetrag Seeschiff und, soweit noch vorhanden, etwaige Unterschiedsbeträge für das Fremdwährungsdarlehen zu versteuern.

Bei einer Beteiligung an einer Schifffahrtsgesellschaft, die von vornherein die Gewinnermittlung nach der Tonnagesteuer vornimmt, kommt es aufgrund fehlender Unterschiedsbeträge im Zeitpunkt der Veräußerung zu keiner gesonderten Steuerbelastung.

Wird für die Schifffahrtsgesellschaft im Zeitpunkt der Veräußerung der Gewinn nach herkömmlicher Gewinnermittlung ermittelt, so ist der tatsächlich erzielte Veräußerungsgewinn zu versteuern. Bei einem Anteilsverkauf errechnet sich dieser aus dem Kaufpreis abzüglich des zu diesem Zeitpunkt auf den Veräußerer entfallenden Kapitalkontos.

Allgemeines

Wie erfahre ich mein jährlich zu versteuerndes Ergebnis für meine Beteiligung?

Nach Abstimmung mit dem Steuerberater der jeweiligen Gesellschaft werden Sie über die von Ihnen zu versteuernden Beträge durch die Nordcapital Treuhand informiert.

Wie erfährt mein Wohnsitzfinanzamt das bei meiner Einkommensteuer zu berücksichtigende Ergebnis?

Das Betriebsfinanzamt erlässt gegenüber der Gesellschaft einen sogenannten Feststellungsbescheid, in welchem die anteiligen Einkünfte aller Beteiligten ausgewiesen sind. Gleichzeitig informiert das Betriebsfinanzamt die Wohnsitzfinanzämter aller Gesellschafter über deren anteilige Einkünfte. Sofern diese Werte von den bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung berücksichtigten Einkünfte abweichen oder bisher unberücksichtigt blieben, wird Ihr Wohnsitzfinanzamt eine entsprechende Änderung Ihres Einkommensteuerbescheides vornehmen.

Wo setze ich das steuerliche Ergebnis in meiner Steuererklärung an?

Für Schiffsbeteiligungen:

Das steuerliche Ergebnis übernehmen Sie in die Anlage "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" (Anlage G) in die Zeile "als Mitunternehmer". Den anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrag und die anteilige Gewerbesteuer tragen Sie unter dem Punkt "Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigungen nach § 35 EStG" ein. Die genauen Zeilenangaben teilt Ihnen die Nordcapital Treuhand im steuerlichen Ergebnisschreiben mit.

Für ausländische Immobilienbeteiligungsgesellschaften:

Niederlande: Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden, ob der Fonds, an dem Sie beteiligt sind, eine gewerblich geprägte oder vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.
Für gewerblich geprägte Fonds ist das in Deutschland steuerpflichtige Ergebnis in der Zeile "als Mitunternehmer" in der Anlage "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" (Anlage G) einzutragen. Dies gilt für die von Nordcapital initiierten Fonds: Den Haag I, Weert, Delft Hilversum und Niederlande 5 - 9.
Die in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte aus vermögensverwaltenden Fonds sind in der Anlage "Einkünfte aus Kapitalvermögen" einzutragen. Die genaueren Zeilenangaben teilt Ihnen die Nordcapital Treuhand im steuerlichen Ergebnisschreiben mit. Dies gilt für die von Nordcapital initiierten Fonds: Niederlande 10 - 12.

Für Private-Equity-Beteiligungsgesellschaften:

Da die Einkünfte aus einer Private-Equity-Beteiligung steuerlich sehr komplex sind, kann es notwendig werden, dass Eintragungen jährlich an abweichenden Stellen vorzunehmen sind. Die Nordcapital Treuhand wird Sie im Rahmen der jährlichen steuerlichen Ergebnismitteilung darüber informieren, an welcher Stelle der Steuererklärungsformulare von Ihnen Eintragungen vorzunehmen sind.

Was sind Sonderbetriebsausgaben und wie werden diese berücksichtigt?

Sonderbetriebsausgaben sind unmittelbar mit Ihrer Beteiligung im Zusammenhang stehende persönliche Aufwendungen. Hierzu zählen u.a. Refinanzierungszinsen, Notargebühren, Reisekosten zu Gesellschafter-versammlungen usw. Diese müssen im Rahmen der Steuererklärung der Gesellschaft erfasst werden. Im Feststellungsbescheid der Gesellschaft erfolgt eine Berücksichtigung beim steuerlichen Ergebnis des entsprechenden Gesellschafters.

Besonderheiten bei Schiffsbeteiligungen:
Ein Abzug ist bei Gesellschaften, die zur Tonnagesteuer optiert haben, nicht möglich, da der Abzug von Sonderbetriebsausgaben durch die pauschale Gewinnermittlung abgegolten ist.

Sofern es sich um eine Gesellschaft handelt, bei der Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig sind, haben wir Ihnen auf nordcapital.com unter dem Reiter "Investoren" im Unterordner "Formulare" ein entsprechendes Formular zum Download bereitgestellt, in welchem Sie die Ihnen entstandenen Aufwendungen erfassen können.

Besonderheiten bei Private-Equity-Beteiligungen:
Aufgrund der zum Teil steuerfreien Einnahmen der Private-Equity-Gesellschaften können Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt werden, soweit sie auf steuerpflichtige Einnahmen entfallen.

 

Sind an mich geleistete Auszahlungen zu versteuern?

Auszahlungen stellen Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft dar, die nicht der Besteuerung unterliegen und von Ihnen daher in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden müssen.

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