Nordcapital - Fragen und Antworten - Allgemeine Fragen

Allgemeine Fragen

Fragen und Antworten

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten.

Investor's Lounge (IVL) - Das persönliche Online-Portal

Wie kann ich die Investor´s Lounge nutzen?

Jedem Anleger/Rechtsnachfolger werden umgehend nach Beitritt/Übernahme der Beteiligung/en seine persönlichen Zugangsdaten, bestehend aus Kundennummer und Passwort, per E-Mail und wenn nicht bekannt per Briefpost, zugestellt. Diese Daten können auch jederzeit neu angefordert werden. Beim ersten Log-In in der Investor´s Lounge muss das zugesandte Passwort einmalig geändert werden. Anschließend kann der Anleger entscheiden, ob er vollständig auf Postversand verzichten möchte.

Welche Vorteile bietet mir die Nutzung der Investor's Lounge (IVL)?

Im geschützten Bereich Ihrer persönlichen Investor´s Lounge können Sie nicht nur umfangreiche Fondsdaten und Rundschreiben zeit- und ortsunabhängig einsehen. Sie haben auch die Möglichkeit, an Abstimmungen einfach per Mausklick teilzunehmen oder unkompliziert Ihre persönlichen Daten zu ändern. Sämtliche Informationen stehen Ihnen außerdem schneller und aktueller zur Verfügung.

Welche Informationen erhalte ich in der IVL zu meiner Beteiligung?

Unter ivl.nordcapital.com sind Sie grundsätzlich am umfangreichsten über Ihre Beteiligung informiert, da wir sämtliche Dokumente online zur Verfügung stellen. Sollten Sie bisher nicht auf Papierversand verzichten, erhalten Sie gesellschaftsvertraglich verpflichtende Dokumente, wie beispielsweise Einladungen zu Gesellschafterversammlungen oder schriftliche Beschlussfassungen sowie die entsprechenden Protokolle weiterhin auch per Post. Über neue Online-Dokumente erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse.

Grundsätzlich informieren wir in regelmäßigen Abständen über den allgemeinen Geschäftsverlauf eines Fonds. Mindestens einmal jährlich gibt es für jeden Fonds einen umfassenden Bericht der Geschäftsführung zum abgelaufenen Geschäftsjahr mit dem dazugehörigen Jahresabschluss. Darüber hinaus werden u.a. die Auszahlungsschreiben und steuerlichen Ergebnismitteilungen erstellt und in der IVL ebenfalls unter dem Reiter "Dokumente" hinterlegt.

Die weiteren publizierten Informationen unterscheiden sich je nach Assetklasse. Für jeden Bereich ist ein individueller Marktbericht in der IVL abrufbereit, der ein oder mehrmals pro Jahr aktualisiert wird. Darüber hinaus werden bspw. für Beteiligungen an einem Schiffsfonds die Beschäftigungs- und ggf. Poolübersichten des/der Schiffe/s sowie Kennzahlen- und Ergebnisübersichten angezeigt und regelmäßig aktualisiert.

Unter dem Reiter "Auszahlungen" erhalten Sie eine Übersicht der bereits geleisteten Auszahlungen. Sofern zum aktuellen Zeitpunkt eine weitere Auszahlung geplant ist, wird diese in der "Portfolioübersicht" dargestellt.

Natürlich stehen Ihnen unsere Mitarbeiter weiterhin auch gern telefonisch oder per E-Mail für Auskünfte zur Verfügung. Für jeden Fonds sind in der IVL die Kontaktdaten Ihres individuellen Ansprechpartners hinterlegt.

Kann ich in der IVL meine persönlichen Daten einsehen und ändern?

Ja. Unter dem Reiter "Einstellungen" finden Sie Ihre bei uns gespeicherten persönlichen Adress-, Steuer- und Bankverbindungsdaten auf einen Blick und können diese einfach und bequem im geschützten Bereich ändern.

Zahlungsverkehr

Wann wird über die Höhe der jährlichen Auszahlungen auf das Kommanditkapital informiert?

Im geschützten Bereich der Investor's Lounge (IVL) unter "Dokumente" informieren wir i.d.R. mit unseren Frühjahrsberichten/Dokumentationen über die im Jahresverlauf geplanten Auszahlungen. Darüber hinaus wird unter dem Reiter "Portfolioübersicht" ebenfalls angezeigt, ob bzw. wenn ja, wann die nächste Auszahlung geplant ist.

Vor einer Auszahlung erhalten Sie in der IVL Ihr individuelles Auszahlungsschreiben, so dass ggf. notwendige Bankdatenänderungen noch möglich sind.

Was muss ich tun, wenn ich keine Auszahlung erhalten habe?

Die Gesellschaft hat eine Auszahlung geleistet; auf Ihrem Konto ist aber kein Geldeingang erfolgt. Hier empfiehlt es sich, zunächst die eigene Bankverbindung mit den in der IVL hinterlegten Kontodaten oder im Online-Dokument abzugleichen. Sollte das uns vorliegende Konto nicht mehr aktuell sein, konnte die Überweisung nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden. In diesem Fall informieren wir Sie automatisch darüber, dass wir Ihre aktuellen Bankdaten benötigen. Sobald uns diese vorliegen, wird die Auszahlung erneut angewiesen. Grundsätzlich ist es ratsam, dass Sie uns über die IVL umgehend die Änderung Ihrer Bankdaten mitteilen, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.

Woher bekomme ich eine Aufstellung aller bisher geleisteten Auszahlungen?

Sie finden die historischen Auszahlungsdaten in der IVL unter dem Reiter "Auszahlungen".

Wie teile ich Ihnen die Änderung meiner Bankdaten mit?

Am einfachsten teilen Sie uns Ihre Bankdaten bequem und kostenfrei online in der IVL unter dem Menüpunkt: Einstellungen mit.

Anderenfalls teilen Sie uns diese bitte schriftlich und persönlich unterzeichnet unter Angabe persönlicher Referenzdaten, wie z.B. Ihrer Kundennummer, mit. Die Mitteilung kann per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail erfolgen.

Wer trägt die Kosten für Gebühren im Auslandszahlungsverkehr?

Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, sind Gebühren, die im Außenwirtschaftsverkehr anfallen, vom Gesellschafter selbst zu tragen. Grundsätzlich können solche Gebühren anfallen, wenn ein Gesellschafter ein Konto im Ausland führt oder ein Währungskonto für die Ein- und Auszahlungen nutzen möchte.

Kann ich meine Beteiligung verpfänden?

Es ist grundsätzlich möglich, Beteiligungen als Sicherheit an bspw. eine Bank zu verpfänden. Hierfür ist ein Verpfändungsvertrag zwischen Sicherungsnehmer (Gläubiger) und Sicherungsgeber (Schuldner) abzuschließen. Sobald der Treuhänder von der Verpfändung Kenntnis erhält, wird diese in den Unterlagen vermerkt und dem Sicherungsnehmer bestätigt. Wenn sich die Verpfändung erledigt hat, wird eine Mitteilung des Sicherungsnehmers benötigt. Ein vorzeitiger Verkauf der verpfändeten Beteiligung ist i.d.R. nur mit Zustimmung des Sicherungsnehmers möglich.

Gesellschafterversammlungen

Wann und wie werden die Gesellschafterversammlungen abgehalten?

Als Anteilseigner eines Fonds ist man Gesellschafter der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft. Die damit zusammenhängenden Rechte und Pflichte ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag. Die Gesellschafter haben bei bestimmten Entscheidungen ein Mitspracherecht, das in sog. Gesellschafterversammlungen wahrgenommen werden kann. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht jedoch nicht. Sollte ein Anleger nicht selbst abstimmen wollen oder können, kann auf dem Antwortformular ein Bevollmächtigter benannt werden.

In der Regel finden anstelle der Gesellschafterversammlungen als Präsenzveranstaltung schriftliche Beschlussfassungen statt. Dabei hat jeder Gesellschafter die Möglichkeit, sein Stimmrecht durch die Rücksendung eines ausgefüllten und unterschriebenen Antwortformulars wahrzunehmen. Alternativ kann kostenfrei und bequem online im geschützten Bereich der Investor´s Lounge abgestimmt werden.

Nur in besonderen Fällen wird eine Gesellschafterversammlung als Präsenzveranstaltung abgehalten.

Wie kann ich mein Stimmrecht ausüben?

Zu Gesellschafterversammlungen als Präsenzveranstaltungen werden die Gesellschafter schriftlich eingeladen. Auf dem der Einladung beigefügten Antwortformular kann der Gesellschafter mitteilen, ob er persönlich teilnehmen, dem Treuhänder eine Weisung zur Stimmabgabe erteilen oder einen Dritten als Bevollmächtigten benennen möchte.

Alternativ kann das Stimmrecht auch online in der IVL unter dem Reiter "Abstimmungen" zeit- und ortsunabhängig wahrgenommen werden.

Im Anschluss an die Gesellschafterversammlung/schriftliche Beschlussfassung wird das Protokoll der Versammlung bzw. das Abstimmergebnis per Briefpost versandt und in der IVL unter den Dokumenten zur Verfügung gestellt.

Wie erteile ich eine Vollmacht für die Gesellschafterversammlung?

Wenn ein Anleger einen Vertreter für die Stimmabgabe im Rahmen einer Gesellschafterversammlung/schriftlichen Beschlussfassung beauftragen möchte, benötigt dieser eine vom Anleger persönlich unterschriebene auf ihn ausgestellte Vollmacht. Dies kann auf dem Stimmzettel vermerkt werden. Der Bevollmächtigte erhält dann entsprechende Abstimmungsunterlagen und kann im Namen des Anlegers abstimmen.

Alternativ kann der Bevollmächtigte sein Stimmrecht auch über die IVL wahrnehmen. Hierfür richtet die Nordcapital Treuhand einen separaten Zugang für den Bevollmächtigten ein, mit der Möglichkeit, hier per Mausklick an der Abstimmung teilzunehmen.

Handelsregister-Angelegenheiten

Wann ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich?

Jeder Gesellschafter hat das Recht, sich persönlich im Handelsregister eintragen zu lassen. Eine persönliche Eintragung im Handelsregister ist grds. nicht erforderlich.

Bei einer Übernahme einer Beteiligung, bspw. in Folge einer Erbschaft, Schenkung oder eines Verkaufs muss der neue Kommanditist allerdings ins Handelsregister eintragen werden, sofern der Rechtsvorgänger bereits eingetragen war.

Wie funktioniert die Eintragung ins Handelsregister?

Sie erhalten von uns eine Handelsregistervollmacht, deren Text den Anforderungen des jeweiligen Gesellschaftsvertrages entspricht und nicht geändert werden darf.

Auf dieser Handelsregistervollmacht müssen Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Die Beglaubigung führt jeder im Bundesgebiet ansässige Notar durch. Darüber hinaus können abhängig vom Bundesland folgende weitere Institutionen Beglaubigungen vornehmen:

• in Hessen der Ortsgerichtsvorsteher
• in Rheinland-Pfalz der Oberbürgermeister sowie die Gemeinde- und Stadtverwaltungen
• in Baden-Württemberg der Ratsschreiber

Sie benötigen für die Beglaubigung die Handelsregistervollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Bei der Beglaubigung bitten wir Sie darauf zu achten, dass Ihr Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Wohnort im Beglaubigungsvermerk korrekt wiedergegeben werden.

Kann ich Notargebühren für Beglaubigungen von Vollmachten als Sonderbetriebsausgaben geltend machen?

Die Kosten für den Notar können grundsätzlich als Sonderbetriebsausgabe (SBA) berücksichtigt werden. Der Umfang der Berücksichtigung hängt jedoch von der Art der steuerlichen Einkünfte aus Ihrer Beteiligung ab. Bei Schiffsbeteiligungen ist der Abzug von SBAs bspw. bei Gesellschaften, die zur Tonnagesteuer optiert haben, nicht möglich.

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den Erläuterungen "Allgemeines" unter Steuerliche Fragen "Was sind Sonderbetriebsausgaben und wie werden diese berücksichtigt?".

Übertragungen

Kann ich meine Beteiligung jederzeit übertragen?

Eine Übertragung (Schenkung oder Verkauf) Ihrer Kommanditanteile ist grundsätzlich jederzeit möglich, mit Ausnahme einiger Gesellschaften, bei denen der Übertragungszeitpunkt auf den Ersten eines Monats festgelegt ist. In der Regel bedarf es nur der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Treuhänders.

Ausnahmen bzw. individuelle Regelungen zur Übertragung von Kommanditanteilen sind im Gesellschaftsvertrag des jeweiligen Emissionsprospektes beschrieben.

Ich bin Erbe einer/mehrerer Beteiligungen. Welche Unterlagen muss ich zur Übertragung einreichen?

Um die Übertragung der Kommanditbeteiligung/en auf den rechtmäßigen Erben vornehmen zu können, benötigen wir i.d.R. eine Ausfertigung des Erbscheins im Original oder ein/en vom Gericht beglaubigtes/n notarielles/n Testament/Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll im Original (wenn die Erbfolge eindeutig daraus hervorgeht). Nach erfolgter Übertragung werden die Dokumente umgehend zurückgesandt.

Weiterhin benötigen wir Legitimationsnachweis/e und Ausweiskopie/n des/der Erben. Die Legitimation ist auch per PostIdent-Coupon möglich. Die entsprechenden Formulare finden Sie auch auf dieser Internetseite unter "Investoren/Formulare".

Ich habe eine General-Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt. Kann ich mit dieser Bevollmächtigung die Beteiligung auf mich übertragen?

Nein. Eine Übertragung auf Grundlage einer Generalvollmacht ist im Erbfall nicht möglich, da der Gesellschaftsvertrag und ggf. das Registergericht für die Übertragung und ggf. erforderliche Handelsregisterkorrektur einen Erbnachweis (z.B. Erbschein, Testament) verlangen.

Entstehen bei einer Übertragung Kosten?

I.d.R. fallen bei einer Übertragung Gebühren an, die individuell in Rechnung gestellt werden. Diese sind im jeweiligen Gesellschaftsvertrag geregelt. Gerne können Sie sich auch telefonisch oder per E-Mail bei uns über die Höhe der Kosten informieren.

Grundsätzliche Fragen zu geschlossenen Fonds

Was ist das Besondere an geschlossenen Fonds?

Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds stellt in der Regel eine langfristige Anlage dar. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, d.h. der Anleger wird Mitgesellschafter i.d.R. als Kommanditist einer GmbH & Co. KG. Als Gesellschafter hat er Mitbestimmungsrechte und ist am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt.

Wie lange läuft meine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds?

Die Beteiligungsgesellschaften sind i.d.R. auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Fondslaufzeit endet mit der Liquidation der Gesellschaft, die meist durch den Verkauf des Fondsobjekts (z.B. des Schiffes oder der Immobilie) eingeleitet wird, den die Gesellschafter im Vorwege beschlossen haben.

Darüber hinaus können Gesellschaftsverträge Kündigungsmöglichkeiten der Gesellschafter zu bestimmten Zeitpunkten enthalten.

Wie kann ich mich vor Ende der Fondslaufzeit von meiner Beteiligung trennen?

Eine vorzeitige Beendigung der Beteiligung ist ggf. durch einen Verkauf über den Zweitmarkt möglich. Der Verkaufspreis und die Verkaufsmöglichkeit richten sich nach Angebot und Nachfrage und sind von wirtschaftlichen Gegebenheiten abhängig. Für einen Verkauf bietet bspw. die Fondsbörse Deutschland unter dem Dach der Börsen Hamburg-Hannover-München einen regulierten Handelsplatz, der Anlegern einen liquiden Markt mit guten Handelsmöglichkeiten bietet.

nach oben