Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu geschlossenen Fonds aus den Bereichen Containerschifffahrt, Auslandsimmobilien und Private Equity. Drücken Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Fachbegriffs.
K
Kasko: Schiffskörper, -rumpf ohne Aufbauten.
Klasse: Die Klasse eines Seeschiffes kennzeichnet die Bauausführung und den Erhaltungszustand von Schiffskörper und Ausrüstung. Sie wird von Klassifikationsgesellschaften (s.u.) in Form von Klassezeichen vergeben und in das Schiffszertifikat eingetragen. Die Klasse hat eine beschränkte Gültigkeitsdauer (Klasselauf), die, ähnlich einer TÜV-Prüfung bei einem Kraftfahrzeug, regelmäßig erneuert werden muss.
Klassifikationsgesellschaften: Diese unabhängigen Gesellschaften überprüfen den technischen Zustand der Schiffe und vergeben die jeweilige Klasse (s.o.). Bedeutende, etablierte Klassifikationsgesellschaften sind (alphabetisch):
- ABS (American Bureau of Shipping, Hauptsitz in Houston)
- Bureau Veritas (Hauptsitz in Antwerpen, 140 Niederlassungen weltweit)
- Det Norske Veritas (Hauptsitz in Oslo, 300 Niederlassungen weltweit)
- Germanischer Lloyd (Hauptsitz in Hamburg, 220 Niederlassungen weltweit)
- Lloyd's Register (Hauptsitz in London, über 200 Niederlassungen weltweit, sie ist die älteste Klassifikationsgesellschaft und wurde 1760 gegründet)
Knoten (kn): Schiffsgeschwindigkeits-Einheit, gemessen in nautischen Meilen (Seemeilen) pro Stunde. 1 Knoten = 1 Seemeile pro Stunde = 1,852 km/h.
K.o.-Kriterium: Ausschlusskriterium bei der Beteiligungsprüfung.
Kommanditgesellschaft (KG): Personenhandelsgesellschaft, bei der bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten), während bei dem oder den anderen Gesellschafter(n) eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftende Gesellschafter). Vorschriften über die Kommanditgesellschaft enthalten §§ 161 bis 177 a HGB.
Kommanditist: Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, bei dem die Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist.
Komplementär: Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.
Stand: 15.03.2005
