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Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu geschlossenen Fonds aus den Bereichen Containerschifffahrt, Auslandsimmobilien und Private Equity. Drücken Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Fachbegriffs.

T


tdw (tons dead weight): Zuladung in 1.000 kg (Ausrüstung und Ladung).

TEU: Twenty-foot equivalent unit, Standardcontainer mit einer Länge von 20 Fuß (rd. sechs Meter). Siehe auch FEU und Container.

Tiefgang: Abstand zwischen dem absolut tiefsten Punkt des Schiffes (Unterkante Kiel) und der tatsächlichen Wasserlinie.

Tonnage: Begriff aus der Schiffsvermessung. Maßeinheit für Schiffsraum waren ursprünglich Weinfässer (tuns) und Heringstonnen. Seit dem 19. Jh. wid nicht mehr das Gewicht gemessen, sondern der Rauminhalt (Volumen) des Schiffes in Raum- oder Registertonnen: Bruttoregistertonne (BRT, engl. Gross Registered Tonnage/GRT) à 100 Kubikfuß oder rd. 2,83 Kubikmeter. Nettotonnage (NRT) nur Rauminhalt des Frachtraums. Seit 1982 Vermessung nach Brutto- und Nettoraumzahl (BRZ, NRZ).
Nettoraumzahl (NRZ) = Nach IMO-Vermessung: Dimensionslose Zahl aus der Summe der Rauminhalte der Laderäume des Schiffes. Bruttoraumzahl (BRZ) = engl. gross tonnage: Dimensionslose Zahl, die auf dem Volumen der eingeschlossenen Schiffsräume basiert.

Tonnagesteuer: Rechtsgrundlage: Paragraph 5a Einkommensteuergesetz/EstG. Seit dem 1. Januar 1999 kann die Reederei ihren Gewinn pauschaliert anhand des Schiffsraums ermitteln.

Totalüberschuss: Überschuss der Einnahmen über die Verluste der Anfangsjahre.

Track Record: Erfolgs- und Erfahrungsgeschichte einer Beteiligungsgesellschaft bzw. eines Unternehmens und dessen Managements.

Trade Sale: Veräußerung von Unternehmensanteilen an einen industriellen oder strategischen Investor.

Treasury Bonds: Werden hinterlegt, um Zahlungsversprechen, z.B. Minimumgarantien, abzusichern.

Treugeber: ist eine Person, die Eigentum an Sachen und/oder Rechten auf einen Treuhänder überträgt, so dass diesem die volle Rechtsstellung eines Eigentümers verliehen wird.

Treuhandeigentum: Eigentum, das nach außen dem Treuhänder (Treunehmer) die volle Rechtsstellung eines Eigentümers verleiht, im Innenverhältnis (zum sog. Treugeber) jedoch Beschränkungen unterworfen ist. Es handelt sich hier um die uneigennützige (sog. Verwaltungs-)Treuhand, d. h. Verwaltung eines Unternehmens für einen Dritten in eigenem Namen, aber im Interesse des Dritten.

Treuhänder: auch Treunehmer genannt, ist eine natürliche oder juristische Person, die fremdes Eigentum in eigenem Namen, aber für fremde Interessen verwaltet.

Turnaround Financing: Finanzierung eines Unternehmens, um dieses nach Überwindung von Schwierigkeiten wieder in die Gewinnzone zu bringen.


Stand: 15.03.2005

 
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