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Anlegerschutz

Regulierung geschlossener Fonds

Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für geschlossene Fonds werden sich zukünftig deutlich verändern. Grund dafür sind die umfangreichen Regulierungsbestrebungen auf nationaler und europäischer Ebene. Nachdem das Europäisches Parlament bereits im November 2010 eine gemeinsame Richtlinie zur Regulierung von Managern alternativer Investmentfonds (AIFM) auf den Weg gebracht hatte, müssen nun die Mitgliedsstaaten innerhalb der nächsten zwei Jahre die Regelungen in ihr nationales Recht umsetzen.

Neues Vermögensanlagegesetz
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundeswirtschaftsministerium haben am 16. Februar 2011 einen gemeinsam erarbeiteten Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vorgelegt, der am 6. April 2011 vom Kabinett verabschiedet wurde. Dieses Gesetz wird die Rahmenbedingungen für die Konzeption und den Vertrieb geschlossener Fonds umfassen. Nach in Kraft treten soll das neue Gesetz das bestehende Vekaufsprospektgesetz ersetzen. Details werden noch zu veröffentlichende Verordnungen regeln.

Neue Aufgaben für die Finanzdienstleistungsaufsicht
Mit dem neuen Gesetz ist das Aufgabenspektrum der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) deutlich umfassender. Neben der Prüfung, ob die Verkaufsprospekte alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten, obliegt der BaFin nun auch die Kontrolle von Prospektaussagen hinsichtlich "Verständlichkeit" und "Widerspruchsfreiheit" (Kohärenz). Darüber hinaus sollen weitere Regelungen, die den Vertrieb von geschlossenen Fonds betreffen, in Kraft treten:

  • Verpflichtende Erstellung eines Vermögensanlagen-Informationsblattes, das Angaben zu Risiken und Provisionen enthält
  • Längere Prospekthaftungsfristen
  • Erstellung eines Jahresabschlusses und Lageberichts von Fondsgesellschaften
  • Qualifizierte Zulassungsvorraussetzungen für Finanzvermittler- und Berater
  • Weitergehende Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten 

Mehr Professionalisierung durch angemessene Regulierung
Nordcapital begrüßt die Regulierung geschlossener Fonds, da diese zu einer weiteren Professionalisierung der Branche beiträgt. Deshalb beteiligt sich Nordcapital auch in verschiedenen Gremien sowie über die Mitarbeit im Verband Geschlossene Fonds (VGF) an der Ausarbeitung von Vorschlägen, wie die EU-Richtline zur Regulierung von Managern alternativer Investmentfonds (AIFM) in nationales Recht umgesetzt werden kann.  

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