Allgemeine Fragen
Fragen und Antworten
Hier finden Sie eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten.
Fragen zur Abwicklung
Wie erhalte ich Informationen zu meiner Beteiligung?
Grundsätzlich informieren wir in regelmäßigen Abständen schriftlich über den allgemeinen Geschäftsverlauf eines Fonds. Mindestens einmal jährlich erhalten Sie einen umfassenden Bericht der Geschäftsführung. Darüber hinaus können Sie jederzeit online im geschützten Bereich der Investor´s Lounge die aktuellen Daten zu Ihrer Beteiligung abrufen. Natürlich stehen Ihnen unsere Mitarbeiter auch gern telefonisch oder per E-Mail für Auskünfte zur Verfügung.
Wie teile ich persönliche Datenänderungen mit?
Bitte teilen Sie uns alle wichtigen Änderungen (wie Anschrift, Kontoverbindung, Namensänderung, Vollmachten) so schnell wie möglich per Brief, Fax oder E-Mail mit. In jedem Fall benötigen wir eine schriftliche Mitteilung vom Anleger persönlich, um Datenmissbrauch ausschließen zu können. Ebenfalls möglich ist die Mitteilung der Datenänderung über den geschützten Bereich der Investor´s Lounge.
Wie kann ich die Investor´s Lounge nutzen?
Jedem Anleger werden bei Erstzeichnung seine persönlichen Zugangsdaten, bestehend aus Kundennummer und Passwort, per Briefpost zugestellt. Diese Daten können auch jederzeit neu angefordert werden. Beim ersten Log-In in der Investor´s Lounge muss das zugesandte Passwort einmalig geändert werden. Anschließend kann der Anleger entscheiden, ob er auf Postversand verzichten möchte oder die Investor´s Lounge als Zusatzangebot nutzen möchte.
Übertragungen
Kann ich meine Beteiligung jederzeit übertragen?
Eine Übertragung (Schenkung oder Verkauf) Ihrer Kommanditanteile ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Es bedarf der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin, des Treuhänders und eventuell der finanzierenden Bank.
Ich bin Erbe eines an mehreren Gesellschaften beteiligten Angehörigen. Was muss ich tun?
Um die Übertragungen der Kommanditbeteiligungen auf Sie als Erben vornehmen zu können, bitten wir Sie, uns eine Ausfertigung des Erbscheins sowie eine Sterbeurkunde zur Verfügung zu stellen.
Entstehen bei der Übertragung einer Beteiligung Gebühren?
Grundsätzlich entstehen bei Übertragungen Gebühren, die abhängig von der Beteiligungsgesellschaft dem Begünstigten individuell in Rechnung gestellt werden.
Zahlungsverkehr
Wann muss ich meine Beteiligungssumme einzahlen?
Die Einzahlungstermine sind im Emissionsprospekt festgelegt. Mit der Annahme der Beitrittserklärung durch den Treuhänder erfolgt die Aufforderung zur Einzahlung der Beteiligungssumme zzgl. Agio. Diese ist in der Regel 14 Tage nach Erhalt des Annahmeschreibens zu leisten. Sofern die Einzahlung in mehreren Raten erfolgen soll, wird rechtzeitig vor dem nächsten Fälligkeitstermin eine Zahlungsaufforderung verschickt, so dass eine fristgerechte Einzahlung gewährleistet werden kann.
Wann wird über die Höhe der jährlichen Auszahlungen auf das Kommanditkapital informiert?
Die Auszahlungen auf das Kommanditkapital erfolgen jeweils zu dem im Gesellschaftsvertrag genannten Termin. Bereits im Zwischenbericht der Geschäftsführung, den wir im 1. Quartal des laufenden Jahres versenden, erhalten Sie einen ersten wirtschaftlichen Ablauf des vorangegangenen Geschäftsjahres und einen Hinweis, ob eine Auszahlung prospektgerecht vorgenommen werden kann. Mit dem Tag der Auszahlung werden Sie schriftlich über die vorgenommene Auszahlung informiert.
Wie teile ich Ihnen die Änderung meiner Bankdaten mit?
In jedem Fall benötigen wir die Mitteilung der Bankdatenänderung aus Sicherheitsgründen schriftlich. Neben der Möglichkeit, uns die Daten per Post, per Fax oder E-Mail zukommen zu lassen, ist es auch möglich, Änderungen der persönlichen Daten im passwortgeschützten Bereich der Investor´s Lounge vorzunehmen.
Wann wird über die Höhe der jährlichen Auszahlungen auf das Kommanditkapital informiert?
Die Auszahlungen auf das Kommanditkapital erfolgen bei einem planmäßigen Geschäftsverlauf jeweils zu den im Gesellschaftsvertrag genannten Terminen. Rechtzeitig vor dem Tag der Auszahlung werden Sie zudem schriftlich über die geplante Auszahlung informiert. Auszahlungstermine finden Sie auch in der Investor´s Lounge in der Portfolioübersicht.
Wer trägt die Kosten für Gebühren im Auslandszahlungsverkehr?
Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, sind Gebühren, die im Außenwirtschaftsverkehr anfallen, vom Gesellschafer selbst zu tragen. Grundsätzlich können solche Gebühren anfallen, wenn ein Gesellschafter ein Konto im Ausland führt oder ein Währungskonto für die Ein- und Auszahlungen nutzen möchte. Bei Einzahlungen ist in diesem Fall vom Anleger darauf zu achten, dass sämtliche Gebühren zu Lasten des Auftragsgebers gehen, damit die Einzahlung vollständig auf dem Gesellschaftskonto eingeht.
Kann ich meine Beteiligung verpfänden?
Es ist grundsätzlich möglich, Beteiligungen als Sicherheit an bspw. eine Bank zu verpfänden. Hierfür ist ein Verpfändungsvertrag zwischen Sicherungsnehmer und Sicherungsgeber zu schließen. Sobald der Treuhänder von der Verpfändung Kenntnis hat, wird diese in den Unterlagen vermerkt und dem Sicherungsnehmer bestätigt. Wenn die Verpfändung erledigt ist, wird eine Mitteilung des Sicherungsnehmers benötigt. Ein vorzeitiger Verkauf der verpfändeten Beteiligung ist nur mit Zustimmung des Sicherungsnehmers möglich.
Was muss ich tun, wenn ich keine Auszahlung erhalten habe?
Die Gesellschaft hat eine Auszahlung geleistet, auf meinem Konto ist aber kein Geldeingang erfolgt. Hier empfiehlt es sich, zunächst die eigenen Kontodaten mit den Angaben auf dem Auszahlungsschreiben abzugleichen. Sollte das der NCT für Ihre Beteiligung vorliegende Konto nicht mehr aktuell sein, geht der Auszahlungsverkehr wieder an den Treuhänder zurück. In diesem Fall werden Sie automatisch darüber informiert, dass wir Ihre aktuelle Kontoverbindung benötigen. Sobald diese uns vorliegt, wird die Auszahlung erneut überwiesen. Grundsätzlich ist es ratsam, dass Sie uns die Änderung Ihrer Bankdaten sofort mitteilen, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.
Woher bekomme ich für meinen Steuerberater / Finanzplaner eine Aufstellung aller bisher geleisteten Auszahlungen?
Eine entsprechende Aufstellung ist in der jährlichen Dokumentation, die im dritten Quartal eines Jahres an die Gesellschafter versendet wird, in den steuerlichen Verhältnissen in Tabellenform aufgeführt. Darüber hinaus finden Sie die historischen Auszahlungsdaten unter dem Reiter "Auszahlungen" in dem passwortgeschützten Bereich der Investor´s Lounge.
Erhalte ich über meine vollständige Einzahlung eine Bestätigung?
Grundsätzlich werden Einzahlungen von uns nicht unaufgefordert bestätigt. Auf Wunsch senden wir Ihnen jedoch gern eine Einzahlungsbestätigung zu. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Investorenbetreuer, oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht per E-Mail.
Gesellschafterversammlungen
Wie kann ich mein Stimmrecht ausüben?
In der Regel finden Gesellschafterversammlungen im schriftlichen Verfahren statt, d.h. die Anleger brauchen nur einen Stimmzettel auszufüllen und zurückzuschicken. Alternativ gibt es die Möglichkeit, online im geschützten Bereich der Investor´s Lounge abzustimmen. Nur in besonderen Fällen wird eine Gesellschafterversammlung als Präsenzveranstaltung abgehalten. Eine Anwesenheitspflicht gibt es hier nicht; die Abstimmung in Form einer Bevollmächtigung des Treuhänders kann auch hier schriftlich oder online erfolgen. Im Anschluss an die Gesellschafterversammlung wird Ihnen das Protokoll schriftlich zugestellt.
Muss ich an der Gesellschafterversammlung teilnehmen?
Grundsätzlich handelt es sich bei der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung um ein Mitspracherecht, welches wahrgenommen werden sollte. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht jedoch nicht. Sollte ein Anleger nicht selbst abstimmen wollen oder können, kann eine Vollmacht erteilt werden.
Wie erteile ich eine Vollmacht für die Gesellschafterversammlung?
Wenn Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Stimmabgabe im Rahmen einer Gesellschafterversammlung beauftragen möchten, benötigt sie oder er eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht. Hierzu können Sie den Stimmzettel bzw. das Rückantwort-Formular benutzen. Der von Ihnen Bevollmächtigte erhält dann alle Unterlagen von uns und kann in Ihrem Namen abstimmen.
Handelsregister-Angelegenheiten
Welche Vorteile habe ich, wenn ich mich persönlich ins Handelsregister eintragen lasse?
Eine Handelsregistereintragung kann aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht vorteilhaft sein. Dies gilt in der Regel für Fonds die gewerbliche Einkünfte erzielen, steuerliches Betriebsvermögen darstellen und somit von besonderen Vergünstigungen profitieren. Die Finanzverwaltung setzt jedoch voraus, dass die ursprünglich treuhänderisch gehaltene Beteiligung durch Handelsregistereintragung in eine Direktbeteiligung umgewandelt wurde.
Wie lasse ich meine Handelsregistervollmacht eintragen?
Sie erhalten von uns einen Vordruck 'Handelsregistervollmacht', dessen Text den Anforderungen des Gesellschaftsvertrages entspricht. Wir bitten Sie daher, den Text nicht abzuändern. Sollten wir Ihre persönlichen Daten nicht korrekt wiedergegeben haben, so ändern Sie diese bitte handschriftlich vor der Beglaubigung ab. Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift führt jeder im Bundesgebiet ansässige Notar durch. Sie benötigen dazu den Vordruck der Handelsregistervollmacht und Ihren Personalausweis/ Reisepass. Darüber hinaus akzeptiert das Amtsgericht Hamburg die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch folgende weitere Institutionen:
- in Hessen vom Ortsgerichtsvorsteher
- in Rheinland-Pfalz vom Oberbürgermeister sowie der Gemeinde- und Stadtverwaltung
- in Baden-Württemberg vom Ratsschreiber
Die
Beglaubigungsgebühren dieser Einrichtungen sind geringer.
Handelsregistervollmachten,
deren Unterschriften von anderen Institutionen beglaubigt worden sind,
werden vom Amtsgericht Hamburg nicht akzeptiert und müssen von uns
zurückgereicht werden. Dies hat zur Folge, dass eine rechtzeitige
Eintragung in das Handelsregister nicht garantiert werden kann und Ihnen
dadurch evtl. Steuernachteile entstehen könnten.
Bei der
Beglaubigung bitten wir Sie darauf zu achten, dass zur Identifizierung
durch Ihren gültigen Personalausweis / Reisepass Ihr Vorname, Nachname,
Geburtsdatum, Wohnort im Beglaubigungsvermerk verwendet werden.
Was kostet mich die Beglaubigung meiner Handelsregistervollmacht?
Die Notargebühren einer Beglaubigung betragen gem. § 45 I KostO ein Viertel einer vollen Gebühr. Die volle Gebühr richtet sich nach dem in der Handelsregistervollmacht angegebenen Wert und darf höchstens € 130,- zzgl. Auslagen und USt betragen.
Kann ich Notargebühren für Beglaubigungen von Vollmachten als Sonderbetriebsausgaben geltend machen?
Die Kosten für den Notar können grundsätzlich als Sonderbetriebsausgabe
berücksichtigt werden. Der Umfang der Berücksichtigung hängt jedoch von
der Art der steuerlichen Einkünfte aus Ihrer Beteiligung ab.
Nähere
Informationen dazu entnehmen Sie bitte aus Punkt 2. Steuerliche Fragen /
Was sind Sonderbetriebsausgaben und wie werden diese berücksichtigt?
Kann ich auch noch nach der gemäß Annahmebestätigung gesetzten Frist eine Handelsregistervollmacht einreichen?
Ja, jederzeit.
Grundsätzliche Fragen zu geschlossenen Fonds
Was ist das Besondere an geschlossenen Fonds?
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds stellt in der Regel eine langfristige Anlage dar. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, d.h. der Anleger wird Mitgesellschafter an einer GmbH & Co. KG. Sein Mitspracherecht kann der Anleger auf der jährlich stattfindenen Gesellschafterversammlung wahrnehmen. Die Auszahlungen erfolgen aus dem erwirtschafteten Gewinn der Gesellschaft.
Wie lange läuft meine Beteiligung an einem Geschlossenen Fonds?
Die Fondslaufzeit endet mit dem Verkauf des Fondsobjekts (z.B. des Schiffes oder der Immobilie) und ist grundsätzlich variabel. Der Verkauf bedarf der Zustimmung der Gesellschafter. Die Schlusszahlung richtet sich nach dem erzielten Verkaufspreis.
Wie kann ich mich vor Ende der Fondslaufzeit von meiner Beteiligung trennen?
Sollte es Gründe geben, seine Beteiligung vor Ende de Fondslaufzeit zu verkaufen, ist dies ausschließlich über den sog. Zweitmarkt möglich. Es gibt im Internet inzwischen mehrere Anbieter, die z.B. über Internet-Plattformen den Handel von geschlossenen Fonds erfolgreich anbieten. Der Verklaufspreis richtet sich hier jedoch nach Angebot und Nachfrage und ist stark von der aktuellen wirtschaftlichen Situation abhängig. In jedem Fall sollte vorher ein Steuerberater konsultiert werden, um die steuerlichen Auswirkungen zu erörtern.